Elternbeirat
Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler wahr. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Im Einzelnen kann der Elternbeirat z. B. in der Frage eines unterrichtsfreien Tages Vorschläge machen.
Der Elternbeirat wird vom Schulleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, unterrichtet. Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats richten sich je nach Zuständigkeit an den Schulleiter, das Schulamt oder den Aufwandsträger.
Im Schuljahr 2023/24 setzt sich der Elternbeirat wie folgt zusammen:
- Claudia Lehner, 1. Vorsitzende Elternbeirat
- Stefanie Kassirra
- Yvonne Huhnstock
- Sabine Buchner
- Julia Stahl
- Janine Grabmair
- Anika Maier
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern, Lehrern und der Schulleitung und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Hinterlassen Sie uns bei Bedarf eine Nachricht im Sekretariat der Schule oder schreiben Sie uns eine Mail unter folgender Adresse: elternbeirat@schule-schoenau.de
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- das Interesse der Eltern an Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu wahren
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrer zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- Durchführen und Unterstützen von Veranstaltungen, z.B. Basare, Schulfeste, Sportfeste
- Beratung bei finanziellen Problemen der Eltern bei Klassenfahrten bzw. Ausflügen
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
Zusammensetzung und Amtszeit:
Für je 15 Schülerinnen und Schüler ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; Er hat jedoch mindestens 5 und höchstens 9 Mitglieder in Grundschulen. Aus diesem Kreis werden ein Vorsitzender und sein Stellvertreter bestimmt.
Die Amtszeit des Elternbeirats beläuft sich auf insgesamt 2 Schuljahre.